Die Antwortschreiben auf mehrere Anfragen von Kirchheimer Bürgerinnen und Bürgern an verschiedene Stellen der Politik zeigen erneut die Ignoranz, mit welcher vielerorts die Kirchheimer Verkehrsprobleme behandelt werden.
Bezüglich der geplanten Fußgängerampel an der Rosenpark-Kreuzung teilte das Landratsamt Mitte Juli auf Anfrage mit, es würden „aktuell die Unterlagen für die Ausschreibung vorbereitet“ – eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall, und nachdem die Ampel ursprünglich bereits fest für 2018 zugesagt war!
Die von zahlreichen Mitbürgerinnen und Mitbürgern immer wieder gemeldeten Rotlichtverstöße an der Fußgängerampel beim Schillerplatz konnte das Landratsamt bei Kontrollen nicht bestätigen – was allerdings auch daran liegen könnte, dass die kontrollierenden Mitarbeiter gut sichtbar postiert waren.
Auf eine weitere Anfrage antwortete das Landesverkehrsministerium zu der im Gutachten zum Lärmaktionsplan dringend empfohlenen Umgehungsstraße. Es verwies jedoch lediglich auf den aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der bis 2030 gilt und in dem Kirchheim nicht enthalten ist. Allerdings wird nicht darauf eingegangen, dass auch im BVWP während seiner langen Umsetzungsphase immer wieder einzelne Änderungen vorgenommen werden. Es gibt – auch in Baden-Württemberg – Gemeinden mit geringerer Verkehrsbelastung als Kirchheim, die nach Bundesverkehrswegeplan eine Umgehungsstraße erhalten sollen. Offenbar liegt Kirchheim für die Verkehrsplaner von Bund, Land und Landkreis im toten Winkel. Die Bürgerinitiative sieht es als ihre Aufgabe an, diesen Missstand an den verantwortlichen Stellen immer wieder anzuprangern.